Freilauf und Leine
Hunde haben entlang der Spazier- und Wanderwege in der Region viel Platz für freien Auslauf. In Bussen, Parks, öffentlichen Gebäuden (auch in Geschäften und Gasthöfen) sowie in der Nähe von Weideflächen müssen Hunde bitte zur eigenen und zur - subjektiven - Sicherheit anderer an die Leine. In Going darf die Leine maximal drei Meter lang sein, in Ellmau und Söll nicht länger als zwei Meter. Zudem gilt in Söll die Leinenpflicht auch auf Feld- und Wanderwegen außerhalb des Ortsgebietes - diese sind auf dem Ortsplan eingezeichnet.
Die Leinenpflicht gilt ohne Ausnahme, auch für ganz brave oder kleine Hunde. Nachlässigkeit kann ein Loch von bis zu € 360 in die Geldbörse des Hundehalters reißen. Die für den Stadthund ungewohnten Gerüche der alpinen Flora und Fauna können auch zu unerwarteten Reaktionen des Hundes führen. Also besser auch einen folgsamen Hund an die Leine nehmen, als ihn später zurückpfeifen zu müssen!